Lebensmittel

Nanomaterialien spielen im Lebensmittelsektor eine immer größere Rolle. Wissenschaftler sind dabei, die potenziellen Vorteile und Risiken der Verwendung von Nanomaterialien zur Veränderung von Eigenschaften von Lebensmitteln, wie Geschmack oder Textur, zu untersuchen. Angesichts der gestiegenen Verwendung von Nanomaterialien in der Lebens- und Futtermittelkette ist es wichtig, die Eigenschaften von Nanomaterialien zu kennen und zu beurteilen, ob diese Anlass zu Gesundheits- oder Umweltschutzbedenken geben könnten.

Die in der EU für die Risikobewertung der Verwendung von Nanomaterialien in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie in Lebensmittelkontaktmaterialien zuständige Stelle ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Ihre Aufgabe besteht darin festzustellen, ob vor einer Zulassung etwaige Risiken zu berücksichtigen sind. Die Bewertung erfolgt durch wissenschaftliche Gremien der EFSA, denen unabhängige Experten aus ganz Europa angehören. In der anschließenden Zulassung durch die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden die Verwendungsbedingungen und etwaige Kennzeichnungspflichten für die Nanomaterialien festgelegt.

In der EU gibt es bereits mehrere Verordnungen, die sich speziell mit der Verwendung von Nanomaterialien im Lebensmittelsektor beschäftigen.

 

Neuartige Lebensmittel

In der EU ist ein „neuartiges Lebensmittel“ ein Lebensmittel, das vor dem 15. Mai 1997, dem Tag des Inkrafttretens der ersten Verordnung zu neuartigen Lebensmitteln, in der EU nicht in nennenswertem Umfang verwendet worden ist. Neuartige Lebensmittel können neu entwickelte, innovative Lebensmittel, mit neuen Technologien und Produktionsverfahren hergestellte Lebensmittel und Lebensmittel sein, die traditionell außerhalb der EU verwendet werden oder wurden. Lebensmittel, die aus technisch hergestellten Nanomaterialien bestehen oder solche enthalten, gelten ebenfalls als neuartige Lebensmittel. Die Verordnung über neuartige Lebensmittel enthält eine eigene Definition von „technisch hergestelltem Nanomaterial“, die auch in der Lebensmittelinformationsverordnung verwendet wird.

In der Verordnung über neuartige Lebensmittel sind Pflichten festgelegt, die auf technisch hergestellte Nanomaterialien zutreffen, also Nanomaterialien, die absichtlich mit dem Ziel hergestellt wurden, bestimmte Eigenschaften zu haben. Dazu gehören auch Anforderungen für das Inverkehrbringen eines neuartigen Lebensmittels auf dem EU-Markt, wie beispielsweise die vorherige Zulassung des Materials durch die Europäische Kommission. Neuartige Lebensmittel erhalten nur dann die Zulassung zur Verwendung in der EU, wenn sie kein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen, wenn sie bei Verwendung als Ersatz für ein anderes Lebensmittel keine Nachteile in Bezug auf die Ernährung haben und wenn der Verbraucher durch sie nicht irregeführt wird.

 

Nanomaterialien als Lebensmittelzusatzstoffe

Die Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe enthält eine Liste der genehmigten Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen. Wenn es bei einem bereits genehmigten Lebensmittelzusatzstoff Änderungen im Herstellungsverfahren oder bei den Ausgangsstoffen gibt, gilt der Zusatzstoff als ein anderer Zusatzstoff und muss neu bewertet werden. Als wesentlicher Unterschied bei den Ausgangsstoffen gilt beispielsweise eine Änderung der Größe der Partikel, auch durch die Verwendung von Nanotechnologie.

 

Kennzeichnung von Lebensmitteln, die technisch hergestellte Nanomaterialien enthalten

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) legt die Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmittelzutaten fest und benennt Anforderungen, die für technisch hergestellte Nanomaterialien in Lebensmittelerzeugnissen gelten. Der Verordnung zufolge müssen alle Zutaten, bei denen es sich um technisch hergestellte Nanomaterialien handelt, im Verzeichnis der Zutaten klar angegeben werden. Auf die Bezeichnung solcher Zutaten muss das in Klammern gesetzte Wort „Nano“ folgen.

 

Nanomaterialien in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff

Lebensmittelkontaktmaterialien finden in der Lebensmittelversorgungskette umfangreich Verwendung zum Transport und Schutz von Lebensmitteln. So sind beispielsweise unsere Sandwiches genauso in Kunststoff verpackt wie die Milch, die wir im Laden kaufen. Es gibt verschiedene Verordnungen, die sicherstellen sollen, dass schädliche chemische Stoffe nicht in die Lebensmittel freigesetzt werden. Beispiele dafür sind die allgemeinen Rechtsvorschriften zu Lebensmittelkontaktmaterialien und die Verordnung über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Der Schwerpunkt der Verordnung über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, liegt zum einen auf dem Potenzial der Freisetzung von chemischen Stoffen aus Lebensmittelkontaktmaterialien und zum anderen auf der Vermeidung der Verwendung von schädlichen chemischen Stoffen in solchen Materialien. Die Verordnung legt Regeln für die Zusammensetzung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff fest und enthält eine Unionsliste von Stoffen, die für die Verwendung in der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff zugelassen sind. Die Verordnung legt darüber hinaus Beschränkungen für die Verwendung dieser Stoffe und Regeln zur Bestimmung fest, ob Materialien und Gegenstände aus Kunststoff den Vorschriften entsprechen.

Bei Mehrschichtmaterialien oder -gegenständen darf selbst die Kunststoffschicht, die nicht in direkten Kontakt mit dem Lebensmittel kommt und vom Lebensmittel durch eine funktionelle Barriere getrennt ist, nur dann Stoffe in Nanoform enthalten, wenn die Nanoform ausdrücklich genehmigt wurde.

 

Nanomaterialien in aktiven und intelligenten Lebensmittelkontaktmaterialien

Aktive und intelligente Lebensmittelkontaktmaterialien verlängern die Haltbarkeit durch Erhalten oder Verbessern des Zustands verpackter Lebensmittel, indem sie Stoffe an das Lebensmittel oder die das Lebensmittel umgebende Umwelt abgeben oder diesen entziehen. Beispiele dafür sind Lebensmittelverpackungsmaterialien, Besteck, Geschirr und Schneidbretter.

Die EU-Verordnung über aktive und intelligente Materialien und Gegenstände sieht die Erarbeitung einer Unionsliste von Stoffen vor, die für die Herstellung aktiver und intelligenter Materialien zugelassen sind.