Nanomaterialien sind chemische Stoffe

Partikel in Nanogröße können aus zahlreichen verschiedenen Stoffen, wie Kohle, Metalle, Metalloxide und Polymere, gewonnen werden. Es lässt sich kaum angeben, wie viele Nanomaterialien gegenwärtig auf dem Markt sind, und noch weniger lässt sich abschätzen, wie viel mehr Nanomaterialien in einer Laborumgebung hergestellt werden können.

Nach Maßgabe von REACH gilt die gesetzliche Verpflichtung der Hersteller und Importeure, eine Registrierung vorzunehmen und die sichere Verwendung nachzuweisen, auch für Stoffe mit Nanoformen. Andererseits sehen lediglich ganz wenige EU-Verordnungen explizit Rechtsvorschriften für Nanomaterialien vor; Beispiele hierfür sind die Verordnung über kosmetische Mittel und die Verordnung über neuartige Lebensmittel. Da REACH keine expliziten Bestimmungen über Nanomaterialien vorsieht, sind bislang nur wenige Registrierungen mit nanospezischen Informationen vorgenommen worden.

Andererseits hindern die fehlenden spezifischen Bestimmungen proaktive Unternehmen nicht daran, transparent über die Nanoformen des Stoffes zu berichten, die Gegenstand der Registrierungen sind. Die Einreichung nanospezifischer Informationen ist seit 2010 möglich, als ein optionales Kontrollkästchen in IUCLID eingeführt wurde.

Sie finden weitere Informationen über diese Stoffe, bei denen das optionale Kontrollkästchen angekreuzt wurde oder zu denen andere Hinweise auf nanospezifische Informationen vorliegen, wenn man diesem Link zur Website Informationsverbreitung der ECHA folgt. 

Weitere Informationen über registrierte Stoffe, die Nanomaterialien enthalten:

Registranten können sich im Rahmen der REACH-Verordnung dafür entscheiden, der ECHA Informationen über Nanomaterialien zur Verfügung zu stellen, indem sie auf das Vorhandensein einer Nanoform in der Zusammensetzung des Stoffes hinweisen, indem sie angeben, dass der physikalische Zustand des Stoffes ein Nanomaterial ist, oder indem sie spezielle Studien zu einem Nanomaterial in einem Endpunktstudieneintrag vorlegen.

REACH ist die Rahmenverordnung für Chemikalien. Daher sind die in REACH festgelegten Definitionen von chemischen Stoffen in einem wesentlich weiter gefassten Sinne wichtig, da andere Rechtsvorschriften darauf Bezug nehmen:

'Stoff: chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können'

Wichtig ist der Hinweis, dass viele Nanomaterialien natürlich vorkommen und daher unter Umständen nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften für Chemikalien fallen, wie beispielsweise REACH. REACH regelt hergestellte Stoffe, und somit fallen natürliche Stoffe nur in seinen Anwendungsbereich, wenn sie absichtlich in irgendeiner Form chemisch verändert wurden. Andere Nanomaterialien entstehen als Nebenerzeugnisse, wie bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe z. B. in Dieselmotoren. Diese Partikel fallen jedoch in den Anwendungsbereich verschiedener Umweltschutzbestimmungen, wie der Rechtsvorschriften über Luftqualität.

 

Gibt es noch viele unentdeckte Nanomaterialien?

Die Schätzungen der gegenwärtigen Anzahl von Nanomaterialien auf dem EU-Markt fallen unterschiedlich aus.

Es gibt wahrscheinlich mehr Stoffe mit Nanoformen auf dem Markt als derzeit gemäß REACH registriert sind. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen, darunter:

  • Regulatorische Unsicherheit: Zwar deckt der Begriff „Stoff“ ebenso wie der Anwendungsbereich der REACH-Verordnung Nanomaterialien ab, doch in der Verordnung werden weder Nanomaterialien ausdrücklich erwähnt noch explizite Anforderungen festgelegt. Einige Hersteller/Importeure können dies so interpretieren, dass es keine Verpflichtung gibt, in ihren Registrierungsdossiers nanospezifische Informationen bereitzustellen. Die Europäische Kommission bereitet gegenwärtig eine Änderung der Anhänge zu REACH vor, um die Anforderungen für die Nanoformen von Stoffen explizit zu nennen.
  • Probleme bei der Messung: Zwar ist der Begriff Nanomaterial einfach, die Messungen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob es sich bei der Form eines Stoffes um eine Nanoform handelt, sind häufig komplex. Dafür sind präzise und mitunter kostspielige Instrumente erforderlich. Da also keine expliziten Rechtsvorschriften über die Durchführung von Prüfungen vorhanden sind, können Hersteller/Importeure entscheiden, darauf zu verzichten.
  • Geringe Mengen: Einige Stoffe mit Nanoformen sind womöglich in so geringen Mengen auf dem Markt, dass für sie keine Registrierung nach REACH vorgeschrieben ist. Die Frist für die Registrierung von in kleinen Mengen hergestellten oder eingeführten Chemikalien (1-100 Tonnen pro Jahr) ist der 31. Mai 2018.

Es kann viele Gründe dafür geben, dass die Zahl der registrierten Stoffe mit Nanoformen gering ist. Es ist ferner davon auszugehen, dass eine Reihe von Stoffen registriert ist, die als Nanomaterialien hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden, bei denen die Unternehmen jedoch entschieden haben, ausdrücklich keine nanospezifischen Informationen im Registrierungsdossier bereitzustellen.

Dennoch wird nach Klärung der regulatorischen Fragen erwartet, dass die im Zuge der Umsetzung von REACH gewonnenen nanospezifischen Informationen zunehmen werden.