Suche nach Nanomaterialien
Die neue ECHA CHEM-Datenbank wurde von der ECHA freigegeben. Weitere Informationen zur Umstellung auf ECHA CHEM finden Sie hier. Mehr
Die hier gezeigten Daten zu Nanomaterialien stammen aus den REACH-Registrierungsdaten auf der derzeitigen Verbreitungsplattform, die seit dem 19. Mai 2023 nicht mehr gepflegt wird. Aktuelle REACH-Registrierungsdaten werden nur mehr auf ECHA CHEM veröffentlicht. Leider besteht weder die Möglichkeit, diese Daten mit diesem Portal zu verknüpfen, noch ist es bis auf Weiteres möglich, Recherchen in ECHA CHEM nach Eigenschaften oder Verzeichnissen von Nanomaterialien durchzuführen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis während dieser Übergangsphase.
DISSEMINATION
PLATFORM
EUON - EU Observatory for Nanomaterials
Nanomaterials in the EU market
SEARCH
Hier können Sie nach Nanomaterialien suchen, die derzeit im Markt der Europäischen Union in Umlauf sind. Die Ergebnisse dieser Suche stammen aus der öffentlichen Chemikaliendatenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und enthalten auch Daten, die – wie unten beschrieben – aus verschiedenen externen Datenquellen abgerufen und verarbeitet wurden.
- REACH-Registrierungen: Seit dem 1. Januar 2020 müssen betroffene Unternehmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) Daten zu Nanoformen von Stoffen als Teil eines REACH-Registrierungsdossiers einreichen (gemäß der Verordnung (EU) 2018/1881 der Kommission vom 3. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Bei der Suche werden Registrierungen in der Chemikalien-Datenbank der ECHA gefunden, die mindestens eine Nanoform enthalten.
- Französisches nationales Verzeichnis: Im Jahr 2013 hat Frankreich eine Meldepflicht für Nanomaterialien auf dem französischen Markt eingeführt. Die Meldungen müssen jährlich von den Unternehmen oder öffentlichen Laboratorien aktualisiert werden. Die Definition eines Nanomaterials für die französische Regelung ist von der Empfehlung der Europäischen Kommission für die Definition eines Nanomaterials abgeleitet und der Schwellenwert für die Meldung liegt bei 100 Gramm. Damit liegt er unter dem Schwellenwert von einer Tonne/Jahr, der eine Registrierung gemäß der REACH-Verordnung erfordern würde. Es ist zu beachten, dass die im französischen Verzeichnis angegebenen Mengen nur die Menge des Nanomaterials widergeben, während die REACH-Verordnung auf der Gesamtmenge des in die EU eingeführten oder auf dem EU-Markt hergestellten Stoffes basiert, einschließlich der Nicht-Nanoformen und der Nanoformen des Stoffes.
- Belgisches nationales Verzeichnis: In Belgien trat 2016 eine nationale Meldepflicht für Nanomaterialien in Kraft. Die Vorschrift gilt für Stoffe, die in nanopartikulärer Form hergestellt und in einer Menge von über 100 Gramm pro Jahr in Belgien in Verkehr gebracht werden. Die Definition eines Nanomaterials in der belgischen Regelung ist nahezu identisch mit der Empfehlung der Europäischen Kommission für die Definition eines Nanomaterials. Es ist zu beachten, dass das belgische Verzeichnis natürliche, nicht chemisch veränderte Stoffe sowie Stoffe, bei denen die Partikel von Nanomaterialien als Nebenprodukt menschlicher Aktivitäten angesehen werden, ausschließt. Konkret müssen im belgischen Verzeichnis Stoffe und Gemische registriert werden, die Nanomaterialien enthalten. Außerdem müssen Erzeugnisse und komplexe Gegenstände, die ein oder mehrere Nanomaterialien enthalten, gemeldet werden – obwohl die Meldepflicht für Erzeugnisse und komplexe Gegenstände noch nicht in Kraft getreten ist. Es gelten mehrere Ausnahmen, z. B. für Pigmente, Kosmetika und Biozide. Die Unternehmen müssen ihre Informationen jährlich aktualisieren.
- EU-Datenbanken für kosmetische Mittel Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 enthält spezifische Regeln für die Verwendung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln, obwohl sie nicht die Empfehlung der Europäischen Kommission für die Definition von Nanomaterialien berücksichtigt. Nanomaterialien sind definiert als ein unlösliches oder biologisch beständiges und absichtlich hergestelltes Material mit einer oder mehreren äußeren Abmessungen oder einer inneren Struktur in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern. Für Produkte wie Farbstoffe, Konservierungsmittel und UV-Filter ist eine vorherige Zulassung vor ihrer Verwendung in kosmetischen Mitteln erforderlich. Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Katalog mit Kosmetika, die Nanomaterialien enthalten, und aktualisiert ihn regelmäßig auf der Grundlage von Daten, die über das die Meldestelle für kosmetische Mittel (Cosmetic Product Notification Portal – CPNP) eingereicht werden.
Aufgrund von Unterschieden bei der Definition von Nanomaterialien, der Existenz spezifischer Ausnahmeregelungen und den Schwellenwerten für die Meldung von Mengen bedeutet das Vorkommen eines Nanomaterials in einer einzelnen Datenquelle nicht, dass es in allen Quellen vorkommt. Wenn Nanomaterialien in den französischen oder belgischen Verzeichnissen oder über das Meldeportal für kosmetische Mittel gemeldet werden, bedeutet das nicht automatisch, dass der Stoff als Nanoform gemäß der REACH-Verordnung registriert werden muss und umgekehrt.
Da die beitragenden Quellen unterschiedliche Meldevorschriften und Geltungsbereiche haben, ist es nicht immer möglich, einen in einer dieser Quellen gemeldeten Stoff mit dem Stoff in der Chemikaliendatenbank der ECHA abzugleichen. Wenn kein Abgleichen möglich ist, wird der Stoff in der ursprünglichen Quelle nicht im EUON-Tool für die Suche nach Nanomaterialien angegeben. Die Unternehmen, die Nanomaterialien an die französischen und belgischen nationalen Verzeichnisse melden, unterscheiden sich möglicherweise auch von den Unternehmen, die gemäß der REACH-Verordnung zur Registrierung verpflichtet sind.
In vielen Fällen kann ein Stoff entweder in einer Nanoform oder in einer Nicht-Nanoform hergestellt werden. Daher ist es möglich, dass ein bestimmter Stoff von einem Unternehmen als Nanoform gemeldet wird, von anderen Unternehmen aber nicht in Nanoform hergestellt wird. Diese Unterschiede können dazu führen, dass ein Stoff in einer Quelle als Nanoform erscheint, in einer anderen aber nicht.
Haftungsausschluss
Einige der über das Tool für Nanomaterialien abgerufenen Informationen können Dritten gehören. Die Verwendung solcher Informationen kann daher die vorherige Genehmigung der Rechteinhaber erfordern. Die Europäische Chemikalienagentur und die Europäische Kommission geben keine Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf die Qualität, Verwendbarkeit und/oder Eignung der Informationen. Die Verwendung dieser Informationen liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rechtlichen Hinweis.
Related information
- NanoData - nanotechnology database
- eNanoMapper - data and tools for nanomaterial risk assessment
- Belgian national inventory
- French national inventory
- Catalogue of nanomaterials used in cosmetics
- List of nano-pigments on the EU market
- National reporting schemes
- REACH information requirements and available methods
- EC recommendation for the definition of a nanomaterial
The EUON search for nanomaterials page compiles information on nanomaterials/nanoforms that are notified to EU national inventories on nanomaterials in France and Belgium, information notified through the European Commission's Cosmetics Products Notification Portal (CPNP) and REACH registrations.
Why do some nanomaterials appear in one inventory, but not the other?
The requirements for reporting nanomaterials vary across the different regulations/decrees. For example, the national inventories only require reporting of nanomaterials if they are put on the French or Belgian markets. Similarly, the EU cosmetics inventory requirement for notification of nanomaterials only concerns cosmetics related uses. For more information about the scope and requirements of different reporting schemes, please see here: https://euon.echa.europa.eu/regulation
Why do some substances in the French, Belgian, or cosmetics inventories not appear on the EUON search for nanomaterials?
The EUON includes substances in the search only when it is possible to unambiguously identify the substance in question, based on the information published in the respective inventories. In some instances, the information chemical name of the substance published in these inventories cannot be assigned to a unique chemical, or does not correspond to a particular chemical at all. In such cases, the chemical is not listed in the EUON search for nanomaterials tool. Nevertheless, all substances registered as nanoforms under the REACH regulation appear in this tool, provided that there are no valid confidentiality claims for the substance.