Sichere Verwendung von Nanomaterialien am Arbeitsplatz gewährleisten

Die Exposition gegenüber Nanomaterialien hängt vom Prozess, von den umgesetzten technischen Kontrollmaßnahmen  und, soweit diese nicht ausreichen, von der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung ab. Arbeitgeber müssen die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen auf ein Maß reduzieren, das den Beurteilungen zufolge die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht schädigt.

Da offenbar die Inhalation am Arbeitsplatz der wichtigste Expositionsweg gegenüber Nanomaterialien ist,  sollte die Erzeugung jeglicher luftübertragener Nanomaterialien am Arbeitsplatz auf ein Mindestmaß verringert werden. Dies kann durch die Nutzung von Arbeitsumgebungen mit geschlossenen Systemen und den Einsatz von Nassverfahren erreicht werden. Stauberzeugende Prozessschritte wie Schleifen und Abrasion sollten weitestgehend vermieden werden.

Wenn Nanopartikel am Arbeitsplatz in der Luft vorkommen, sind angemessene Belüftungsmaßnahmen vorzusehen. Als letztes Mittel können die Arbeitnehmer in der Benutzung von Atemschutzgeräten, Schutzkleidung, Schutzhandschuhen und Schutzbrillen geschult werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass bei Wartungstätigkeiten für gewöhnlich die normalen Risikomanagementmaßnahmen für den Prozess, wie ein geschlossenes System, vorübergehend aufgehoben sind. Für derartige Prozesse sind daher möglicherweise zusätzliche Risikomanagementmaßnahmen erforderlich.

Selbstständige haben unter Umständen nicht die Möglichkeit, bei ihrer Arbeit solch strenge Kontrollen einzurichten wie ihre angestellten Kollegen in Industriebetrieben.

 

Sicherheitsdatenblätter (SDB)

Nach Maßgabe der REACH-Verordnung ist jede gefährliche Chemikalie mit einem Sicherheitsdatenblatt (SDB) auszuliefern. Die Sicherheitsdatenblätter bieten sachdienliche Informationen über Chemikalien, beschreiben die davon ausgehenden Gefahren und enthalten Angaben über die Handhabung, Lagerung und Notfallmaßnahmen im Falle eines Unfalls. Nach REACH müssen die Anwender gefährlicher Chemikalien die Empfehlungen zu Risikomanagementmaßnahmen in den Expositionsszenarien befolgen, die ggf. den SDB beigefügt sind.

 

Einige Nanomaterialien unterliegen einzelstaatlichen Arbeitsplatzgrenzwerten

Der für gefährliche Stoffe geltende Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist auch im Falle von Nanomaterialien eine wichtige Information für Risikobeurteilung und Risikomanagement.

Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist die Konzentration – in parts per million (ppm) oder Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) – einer Chemikalie in der Luft des Arbeitsplatzes, der die meisten Arbeitnehmer ausgesetzt sein können, ohne schädliche Auswirkungen zu erleiden. AGW sollten jedoch nicht als eindeutiges Kriterium zur Unterscheidung zwischen sicherer und unsicherer Exposition angesehen werden.

Derzeit gibt es auf EU-Ebene keine AGW für Nanomaterialien. Dies dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach darauf zurückzuführen sein, dass die verfügbaren Informationen, die für deren Bestimmung erforderlich sind, weiterhin begrenzt sind. Insgesamt wurden EU-weite AGW lediglich für eine beschränkte Zahl von Stoffen festgelegt, die am Arbeitsplatz verwendet werden. Diese verbindlichen und/oder Richtgrenzwerte sind in EU-Richtlinien festgelegt.

Zahlreiche Mitgliedstaaten haben auch für Nanomaterialien ihre eigenen innerstaatlichen AGW verabschiedet. Diese einzelstaatlichen Grenzwerte müssen gleichermaßen eingehalten werden, und alle Arbeitgeber müssen dafür Sorge tragen, dass die Exposition ihrer Arbeitnehmer die AGW nicht überschreitet.